Infos & Kosten
Verschwiegenheit
Vertraulichkeit steht an oberster Stelle. Aufgrund meiner Ausbildung und Tätigkeit unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht.
§ 119 Abs 4 Gewerbeordnung 2002:
"Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt sind, sowie deren Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet."
Kosten
Einzelberatung (50 Minuten): 100 €
Paarberatung (50 Minuten): 125 €
Tarife für andere Konstellationen werden individuell vereinbart.
Ablauf
Ein Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ziel des Erstgespräches ist es, herauszufinden, ob sich beide Seiten vorstellen können, miteinander zu arbeiten.
Danach werden gegebenfalls weitere Termine vereinbart. Bei Bedarf können auch Doppel- bzw. Mehrfacheinheiten angeboten werden.
Auf Wunsch können Beratungen auch online bzw. im Freien erfolgen.
Absageregelung
Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei (per Mail oder Telefon) abgesagt werden. Bei späteren Absagen wird das vereinbarte Honorar für die versäumte Einheit verrechnet.